Laut der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wirkt sich die Zuwanderung durch Flüchtlinge positiv auf die finanzielle Stabilität aus. Dem Bürger soll scheinbar suggeriert werden: Asylbewerber kosten kein Geld und stärken das System. Doch wer übernimmt die Kosten?
In einer Pressemitteilung heißt es:
Die Zuwanderung von EU-Bürgern und Flüchtlingen wirkt sich positiv auf die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung aus. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erläuterte der Deutschen Presse-Agentur: "Da die zugewanderten Neumitglieder jünger sind als der Durchschnitt aller gesetzlich Versicherten und darüber hinaus auch noch weniger Leistungen in Anspruch nehmen als die gleichaltrigen bisherigen Versicherten, führen sie zu einem doppelten Entlastungseffekt." Sie stabilisierten die Finanzen und stoppten - zumindest vorübergehend - die Alterung der Mitglieder der GKV insgesamt. "Das ist ein erstaunliches Phänomen, mit dem noch vor einigen Jahren wohl niemand gerechnet hätte", sagte Pfeiffer. Die zugewanderten Neumitglieder seien vor allem junge Menschen zwischen 20 und 30 Jahren - davon mehr als 60 Prozent Männer und an die 40 Prozent Frauen.
Dieser Effekt dürfte nur wenige Jahre anhalten. Dann werde aus einem zugewanderten Mitglied ein durchschnittliches Mitglied, was das Verhältnis von Kosten und Beitragseinnahmen betreffe. "Wer auch immer die nächste Regierung stellen wird, muss die gute finanzielle Situation nutzen, um die Weichen für die Zukunft zu stellen", mahnte sie. Überkapazitäten bei den Kliniken, häufig überteuerte Medikamentenpreise im ersten Jahr ihrer Markteinführung und ein grundlegender Reformbedarf in der Notfallversorgung seien nur drei Stichwörter.
Wer zahlt es? Der Steuerzahler.
Denn: Während eines Asylverfahrens kann ein Flüchtling kein reguläres Mitglied einer Krankenhaus werden, erhält in einigen Bundesländern dennoch eine Gesundheitskarte. In den ersten 15 Monaten wird dieser Prozess in der Regel über die zuständige Kommune geregelt - finanziert aus Steuergeldern. Erst ein anerkannter Asylbewerber (oder geduldeter) kann sich seine (gesetzliche) Krankenversicherung aussuchen. Bei Arbeitslosigkeit werden die Kosten von den Behörden übernommen.