Sven B. (22) bezeichnete sich beim "Deutschland sucht den Superstar"-Casting als "Robin Hood der Liebe" und präsentierte sich als lustiger Musiker. Jetzt musste er sich vor dem Landgericht Rostock verantworten. Vorwurf: Missbrauch einer Neunjährigen und eines zwölfjährigen Jungen. Die Tat ereignete sich im Frühjahr 2010. Sven hat die Vorwürfe stets bestritten. Das Gericht glaubte nun allerdings den Aussagen der Opfer. Bei seinen Aussagen verstrickte er sich außerdem in Widersprüche. Sven wurde nun zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt.

Quelle: SVZ